Der Gemeindekirchenrat ist das Leitungsgremium einer Kirchengemeinde. Er setzt sich aus gewählten und berufenen ehrenamtlichen Gemeindegliedern sowie den mit dem Pfarrdienst Beauftragten zusammen (i. d. R. 4-12 Mitglieder - je nach Größe der Gemeinde).
Alle wahlberechtigten Gemeindeglieder wählen die Mitglieder (je nach Größe der Gemeinde in der Regel 4 bis 12).
Amtszeit: 6 Jahre
Nächste Wahl: 2025
Letzte Wahl: Oktober 2019
Rechtliche Grundlage: Kirchenverfassung der EKM Art. 23ff. und Gemeindekirchenratsgesetz