Direkt im Anschluss an die Auszählung informiert der amtierende Gemeindekirchenrat die gewählten Mitglieder und Stellvertreter/innen des neuen Gemeindekirchenrates und bittet sie, die Wahl anzunehmen.
Bereiten Sie die Ältesten auch auf die Frage der Kandidatur für den (stellvertretenden) Vorsitz vor!
Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat
Im Gemeindekirchenrat soll Neues angepackt und Bewährtes weitergeführt werden. Die Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat sind dafür zur eigenständigen Nutzung gedacht. Sie enthalten Anregungen, Hinweise und Arbeitsblätter.
Die Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat stehen als Download zur Verfügung:
Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat - Download
Die einzelnen Arbeitsmaterialien zu den Bausteinen, die in dem Heft beschrieben werden, stehen auf der Website des Gemeindedienstes zum Download bereit. Hier geht es zur Website des Gemeindedienstes.
Nach Ablauf der Einspruchsfrist werden die neuen Kirchenältesten und deren örtlichen Beiratsmitglieder im nächsten Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die Einführung muss im Protokollbuch des Gemeindekirchenrates vermerkt werden.
In demselben Gottesdienst bietet es sich an, die ehemaligen Mitglieder des Gemeindekirchenrats und der örtlichen Beiräte zu verabschieden und ihnen für ihr Engagement zu danken. Dankesurkunden können Sie ab Frühjahr 2025 hier online bestellen.
Der Einführungsgottesdienst wird auf der Grundlage der gültigen Agende "Berufung, Einführung, Verabschiedung" aus dem Jahr 2012 Seite 230 ff gestaltet. Für die Verpflichtung ist der Text aus Artikel 26 Kirchenverfassung EKM zu verwenden.
Innerhalb von vier Wochen nach der Einführung des neuen Gemeindekirchenrates beruft ein Pfarrer oder eine Pfarrerin, die zum Gemeindekirchenrat gehört, die konstituierende Sitzung ein (vgl. § 24 GKR-G). Wenn zum 1. Januar 2026 der Zusammenschluss mit einer anderen Kirchengemeinde erfolgt, kann die Konstituierung auch im Januar 2026 erfolgen, spätestens aber bis zum 15. Januar 2026. In der konstituierenden Sitzung werden die oder der Vorsitzende sowie ihre/seine Stellvertreter/in gewählt. Das geschieht in geheimer Wahl und in getrennten Wahlgängen.
Pfarrer/innen stehen in der Regel nicht zur Wahl für den Vorsitz. Der Vorsitz fällt aber dem Pfarrer zu, wenn eine Wahl nicht zustande kommt.
Wenn in der Gemeinde ein Pfarrehepaar in einer Pfarrstelle tätig ist, bestimmt der GKR, wer von beiden als Mitglied im GKR mitarbeitet.
In der konstituierenden Sitzung sollte zudem entschieden werden
- ob die Stellvertreter/innen zu allen Sitzungen eingeladen werden oder
- ob die Stellvertreter/innen nur eingeladen werden, wenn sich Mitglieder abgemeldet haben.
Dabei ist in den meisten Fällen die erste Variante vorzuziehen. So sind die Stellvertreter/innen an den Informationsfluss angeschlossen und können sich mit ihren Ideen beteiligen. Bei der zweiten Alternative kann auch beschlossen werden, dass die Protokolle der GKR-Sitzungen auch an die Stellvertreter verschickt werden.
Außerdem kann die Berufung weiterer Mitglieder beschlossen werden, die dann vom Kreiskirchenrat zu bestätigen ist (siehe § 25 GKR-G).
Ebenfalls in der konstituierenden Sitzung empfiehlt es sich, über die Berufung von Jugendvertreter/innen zu entscheiden. Dies ist allerdings auch später noch möglich.
Es erfolgt die Übergabe der Amtsgeschäfte an die/den neue/n Vorsitzende/n.
Unmittelbar nach der konstituierenden Sitzung informiert der Gemeindekirchenrat den Kreiskirchenrat (i.d.R. die Superintendentur) über die Konstituierung.
Im Zuge der Konstituierung des neuen Gemeindekirchenrates wird ggf. auch die Übergabe der Geschäftsführung im Gemeindekirchenrat erforderlich. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein/e neue/r GKR-Vorsitzende/r bestimmt wurde.
Der / die Vorsitzende des Gemeindekirchenrates führt nach §§ 15 und 16 Geschäftsführungsverordnung GKR in Verbindung mit Art. 23 und 28 Kirchenverfassung der EKM die laufenden Geschäfte der Kirchengemeinde und des Gemeindekirchenrates. Dazu gehören:
- der Vorbereitung der Sitzungen und die Vertretung der Kirchengemeinde,
- die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Gemeindekirchenrates,
- die Führung des Schriftwechsels für die Kirchengemeinde,
- die Erteilung von Kassenanordnungen für die Geschäfte der Kirchengemeinde,
- die Vertretung der Kirchengemeinde und
- die Führung der Dienstaufsicht über die von der Kirchengemeinde angestellten Mitarbeiter.
Diese Aufgaben können ganz oder teilweise auf andere Mitglieder des Gemeindekirchenrates und / oder auf den / die Pfarrer/in übertragen werden. Der Gemeindekirchenrat kann Aufgaben der laufenden Geschäftsführung auch einem/einer bestellten Geschäftsführer/in übertragen (§ 17 GKR-GfV).
Unbenommen davon bleibt die Geschäftsführung im Pfarrdienst beim Pfarrer / bei der Pfarrerin. Das betrifft vor allem die Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit Amtshandlungen.
Als Download stehen Musterformulare für die Übergabe der Geschäftsführung zur Verfügung.
DOWNLOAD
- Muster Übergabe Geschäftsführung Kirchengemeinde - (03.03.2022 / 19 KB)
- Muster Übergabe GF Anlage A1 allg. Verwaltung - (03.03.2022 / 24 KB)
- Muster Übergabe GF Kgd Anlage A2 Kasse - (03.03.2022 / 21 KB)
In der Anfangsphase des neuen Gemeindekirchenrats müssen vor allem neue Kirchenälteste mit der Arbeitsweise vertraut werden und die Strukturen verstehen. Außerdem findet sich der Gemeindekirchenrat auch als Gruppe neu zusammen.
Um diese Prozesse zu unterstützen, eignet sich eine Klausurtagung. Fahren Sie gemeinsam in ein Tagungshaus, vielleicht sogar mit Übernachtung. Das schafft Gemeinschaft, ermöglicht sich besser kennen zu lernen und gibt Ihnen Gelegenheit, sich intensiv mit den neuen Herausforderungen zu beschäftigen.
Außerdem bietet Ihr Kirchenkreis Fortbildungen für Gemeindekirchenräte an.
Ein passendes Tagungshaus finden Sie vielleicht hier:
Rechtstexte für die GKR - Das Kirchenrecht ist für die Arbeit der Gemeindekirchenräte bestimmt nicht das Thema Nr. eins. Sollen aber die rechtlichen Grundlagen zu Rate gezogen werden, dann sollten sie in greifbarer Nähe sein. So übersichtlich und handlich wie möglich gestaltet - die jeweiligen Ausführungsbestimmungen sind beispielsweise gleich in den Gesetzestext mit eingedruckt - entsteht auch bei nicht ganz alltäglichen Situationen schnell Klarheit. Die Textsammlung "Recht für Gemeindekirchenräte" enthält:
- die Verfassung der EKM
- das Gemeindekirchenratsgesetz(GKR-G) - mit Ausführungsverordnung (GKR-GAV)
- die Geschäftsführungsverordnung für Gemeindekirchenräte (GKR-GfV)
- das Kirchengemeindestrukturgesetz (KGStruktG) - mit Ausführungsverordnung (KGStrunktGAV)
Sie können die Textsammlung "Recht für Gemeindekirchenräte" kostenfrei bestellen
Bausteine für die Arbeit im GKR - Im Gemeindekirchenrat soll Neues angepackt und Bewährtes weitergeführt werden. Die Lektüre der "Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat" soll Sie in der Ausübung Ihres Dienstes stärken. Sie enthalten Anregungen und Hinweise zur eigenständigen thematischen Arbeit im GKR. Die "Bausteine für die Arbeit im Gemeindekirchenrat" können kostenfrei bestellt werden. Die Broschüre steht auch zum Download zur Verfügung
TEAM UNSER - Ein inspirierendes Kartenset, in dem 25 biblische Charakterköpfe portraitiert werden, das von einem Team der ev. luth. Landeskirche Hannover entwickelt wurde. Es eignet sich zur Teamentwicklung, z.B. an einem GKR-Wochenende. Dazu kann ein Workbook mit Beschreibungen der biblischen Charaktere bestellt werden.
Worauf es ankommt - Ein moderner Katechismus von Prof.em. Dr. Wilfried Härle ist für Erwachsene gedacht und möchte umfassend und lebensnah die Hauptpunkte des christlichen Glaubens darstellen.