Die Kreissynode – das geistliche Leben im Kirchenkreis mitgestalten und entwickeln

Im Frühjahr 2026 werden die Kreissynoden in den Kirchenkreisen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland neu gewählt. Sie können mit darüber entscheiden, wie sich ihre Region entwickelt.

Sie sind in der Kreissynode genau richtig, wenn ...

  • Ihnen Ihre Region und der Kirchenkreis am Herzen liegen,
  • Sie aktiv gestalten und verändern möchten,
  • Sie gern im Team arbeiten.

Eine Kreissynode braucht viele Fähigkeiten. Ihre Meinung, Ihre Ideen und Ihre Kreativität sind willkommen. Aus diesem Grund wird unsere Kirche mehrheitlich von gewählten, ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet.

Als Kreissynodale oder Kreissynodaler kann jedes Gemeindeglied entsendet werden, das am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, am Gemeindeleben teilnimmt, zum Abendmahl zugelassen ist, seit mindestens sechs Monaten in der Kirchengemeinde lebt und nicht bei Kirche oder Diakonie hauptberuflich arbeitet. Kreissynodale dürfen, müssen aber nicht Mitglied im Gemeindekirchenrat sein.

Gestalten Sie mit!


Welche Aufgaben hat eine Kreissynode?

Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises

  • Konzeptionelle Anregungen für die kirchengemeindliche Arbeit
  • Haushalts-­ und Stellenplanung
  • Koordination übergemeindlicher Arbeit
  • Gebäudekonzeption
  • Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekte
  • Beschluss über Pfarrstellen
  • Wahl des Superintendenten oder der Superintendentin

Was bietet Ihnen das Engagement?

Sie werden ...

  • erfahren, wie vielfältig und spannend der Kirchenkreis ist,
  • Freude und Wertschätzung erleben,
  • gemeinsam mit anderen den Kirchenkreis gestalten.

Das kann vielseitig, mitunter auch anstrengend sein. Aber die Arbeit im Team verbindet und macht Spaß. Sie werden manches Neue entdecken. Auf jeden Fall erwartet Sie ein sinnvolles und befriedigendes Engagement.


Wie aufwändig ist die Mitarbeit?

Das hängt stark von Ihrem persönlichen Engagement ab. In der Regel trfft sich die Kreissynode zu zwei Sitzungen im Jahr. Werden Sie Mitglied in einem Ausschuss oder lassen Sie sich in den Kreiskirchenrat wählen, kommen Sie häufiger zusammen. Insgesamt werden Sie für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Es entstehen keine Kosten. Mögliche Fahrt- und Fortbildungskosten können erstattet werden.

Sie möchten mitbestimmen? Das würde uns freuen!

Bitte suchen Sie das Gespräch mit den Kirchenältesten, Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. Sie sind herzlich will­kommen!

Ihre Evangelische Kirche


Kontakt für Fragen:

Referat Allgemeines Recht / Verfassungsrecht (A1) im Landeskirchenamt
Herr KRR Thomas Brucksch
Mail: thomas.brucksch@ekmd.de
Tel.: 0361/51800-121

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