Muss im Gemeindekirchenrat ein Pfarrer/eine Pfarrerin sein oder dürfen alle GKR-Mitglieder auch ehrenamtlich sein?
Dem Gemeindekirchenrat gehören die gewählten und die durch den Gemeindekirchenrat hinzuberufenen Mitglieder (Kirchenälteste) sowie die zum Pfarrdienst in der Kirchengemeinde Beauftragten. Die zum Pfarrdienst Berufenen sind geborene Mitglieder und werden nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt. Es müssen alle Gemeindekirchenratsmitglieder gewählt werden und der Pfarrer/die Pfarrerin ist zusätzlich ohne Wahl Mitglied im GKR.
Ist die Wahl auch vor dem 20.9.2025 möglich?
Nein. Der Zeitraum ist von 20.9. bis 5.10.2025 rechtlich beschlossen. Die Wahl kann nur innerhalb dieses Zeitraumes erfolgen.
Unser GKR hat die Beschlüsse bereits im September 2024 gefasst; müssen diese Beschlüsse nochmal im Januar oder Februar 2025 gefasst werden?
Nein, diese Beschlüsse sind geltend.
Wie ist es mit den Stellvertretenden in einem Gemeindekirchenrat in einem Kirchgemeindeverband? Wenn der GKR beschließt, dass es pro beteiligter Kirchengemeinde 2 Mitglieder gibt, brauche ich dann auch für jede beteiligte Kirchengemeinde einen Stellvertreter?
Ja, die Stellvertreter vertreten nur die Mitglieder aus ihrer Kirchengemeinde/Stimmbezirk.
Briefwahl
Besteht die Möglichkeit für eine (kleine) Kirchgemeinden aus organisatorischen Gründen NUR Briefwahl und keine persönliche Wahl in einem Wahllokal durchzuführen?
Nein, eine reine Briefwahl ist nicht möglich. Neben der Briefwahl muss ein Wahllokal mindestens eine Stunde geöffnet sein.
Wir erwägen die Nichtteilnahme am Briefwahlverfahren. Aber wir möchten es nicht Mobilen so einfach wie möglich machen, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wie ist hier das Verfahren?
Sollten Sie sich entschieden haben, keine Briefwahlunterlagen über das Landeskirchenamt zu bestellen, und ein Gemeindeglied beantragt bei Ihnen Unterlagen zur Briefwahl, verwenden Sie bitte die Formulare für die Briefwahl (F11-F13).
Oder bestellen Sie Blanko-Umschläge mit den vorbereiteten Unterlagen, in die nur noch der Stimmzettel eingelegt und die Adresse aufgedruckt werden muss, bei: Franziska Mohring, Tel. 0361/51800-143, franziska.mohring@ekmd.de.
Können die Kirchgemeinden auf eigene Kosten die Briefwahlunterlagen auch in der Druckerei frankieren und versenden lassen? – Diese Möglichkeit ist noch nicht mit der Druckerei verhandelt. Das Landeskirchenamt prüft die Möglichkeit.
Stimmbezirke
Wie verhält es sich mit Stimmbezirken bei einem Kirchengemeindeverband (Kirchspiel ehemalige EKKPS) mit ehemals drei Kirchengemeinden? Müssen/können Stimmbezirke gebildet werden?
Vom Gesetz her sind die drei Kirchengemeinde jeweils eigene Stimmbezirke. Der Gemeindekirchenrat kann aber der Verzicht auf Stimmbezirke beschließen.
Ist es möglich, in einem Kirchgemeindeverband EINEN Stimmbezirk zu bilden, aber in jeder Gemeinde ein Wahllokal einzurichten?
Es ist möglich mit einer Wahlurne nacheinander an verschiedenen Orten zu wählen. Die Wahlhandlung wird dann jeweils unterbrochen und an anderem Ort fortgesetzt. Die parallele Öffnung von mehereren Wahllokalen in einem Stimmbezirk ist nicht möglich.
Was ist, wenn eine Kirchengemeinde keine Kandidierenden hat?
Stellt sich heraus, dass nicht mindestens ein Kandidat mehr als Plätze zu besetzen sind oder gar kein Kandidat aufgestellt werden kann, ist dem Kreiskirchenrat umgehend zu berichten. Der Kreiskirchenrat entscheidet dann, ob
- das Wahlverfahren angehalten und/oder
- ein Zusammenschluss mit einer anderen Kirchengemeinde vorgeschlagen,
- der Wahltermin einmalig um bis zu einem Jahr verschoben oder
- der Durchführung der Wahl auch unter dieser Situation zugestimmt wird.
Dürfen aus einer Familie mehrere Personen sich als Kandidierende aufstellen lassen und gewählt werden?
Eheleute oder Verwandte in gerader Linie dürfen nur dann gleichzeitig Mitglieder des Gemeindekirchenrates sein, wenn dem Gemeindekirchenrat mindestens sechs gewählte Mitglieder angehören. Darf nur eine dieser Personen dem Gemeindekirchenrat angehören, dürfen trotzdem mehrere kandidieren. Mitglied im Gemeindekirchenrat wird derjenige, der von diesen Personen die meisten Stimmen der Wähler auf sich vereinigt, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Anzahl Kandidierende
Wie viele GKR-Mitglieder und Kandidierende sind möglich?
Für die Zahl der zu wählenden Kirchenältesten können folgende Zahlen als Richtwerte zugrunde gelegt werden:
- bis 500 Gemeindeglieder 4 Kirchenälteste
- bis 1.000 Gemeindeglieder 6 Kirchenälteste
- bis 3.000 Gemeindeglieder 8 Kirchenälteste
- bis 5.000 Gemeindeglieder 10 Kirchenälteste
- über 5.000 Gemeindeglieder 12 Kirchenälteste
Kann die Zahl der Kirchenältesten diese Richtwerte überschreiten?
Ja, das ist möglich.
Wie viele Kandidaten müssen sich mindestens pro Kirchengemeinde in einem Kirchengemeindeverband stellen?
Bei der Zusammensetzung des Gemeindekirchenrates soll jede Kirchengemeinde eines Kirchengemeindeverbandes im Gemeindekirchenrat vertreten sein. Mindestens ein Kandidat sollte pro Kirchengemeinde gestellt werden.
Wie stelle ich sicher, dass aus jeder Kirchengemeinde ein Kandidat/eine Kandidatin und ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin gewählt werden, wenn ein Kirchgemeindeverband nur ein Wahlbezirk ist und nicht die einzelnen Gemeinden Wahlbezirk sind?
Das lässt sich nicht gewährleisten. Hinweis für den Wähler ist der Ort auf dem Stimmzettel. Wenn aus einer Kirchengemeinde niemand gewählt wurde, soll eine Person berufen werden (§ 25 Abs. 2 GKR-G).
Wird bei der Festlegung der Größe des GKRs der Pfarrer/die Pfarrerin schon automatisch mitgezählt (um so z.B. auf mind. 4 Personen zu kommen)?
Nein, die zum Pfarrdienst Beauftragten werden nicht mitgezählt. Sie sind geborene Mitglieder und werden nicht in den GKR gewählt. Die Zahl richtet sich ausschließlich auf die zu wählenden Mitglieder.
Dürfen Mitarbeitende eines Kreiskirchenamtes für den GKR kandidieren?
Gegen Entgelt beschäftigte kirchliche Mitarbeiter können nur dann Mitglieder des Gemeindekirchenrates sein, wenn der Dienstgeber nicht die Kirchengemeinde ist, in der der Gemeindekirchenrat zu wählen ist. Dies gilt nicht bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Mitarbeitende aus dem Kreiskirchenamt sind also wählbar. Zu beachten ist, dass die Zahl der Pfarrer und anderen kirchlichen Mitarbeitenden die Hälfte der zu wählenden Ältesten nicht erreichen darf
Zählen dazu Mitarbeitende aus Diakonie oder eines diakonischen Trägers?
Nein. Mitarbeitende aus Diakonie oder eines diakonischen Trägers können Mitglied eines GKRs sein.
Kann ein Kandidat/eine Kandidatin aufgestellt werden der/die wissentlich AfD Wähler ist.
Ja. Kriterium für die Wählbarkeit ist die aktive Mitarbeit in einer rechtsextremistischen Organisation, nicht das Wahlverhalten bei Kommunal-, Landtags- oder Bundestagswahlen.
Was ist mit Kandidaten, die die Zahlung des Gemeindebeitrages verweigern?
Gemeindeglieder, die keinen Gemeindebeitrag zahlen, können sich als Kandidierende aufstellen lassen.
Der Wahlvorschlag für einen Kandidaten ist von fünf Unterzeichnern zu unterstützen. Können auch mehrere Kandidaten einen gemeinsamen Wahlvorschlag mit nur fünf Unterzeichnern abgeben? Können die Unterzeichner mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen?
Für jeden Kandidaten ist ein eigener Wahlvorschlag zu erstellen. Gemeindeglieder können aber mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen.
Wenn ein Gemeindeglied von 5 Gemeindegliedern vorgeschlagen wurde, kann der GKR mehrheitlich die Aufnahme auf die Liste verweigern?
Nur, wenn die Wählbarkeitsprüfung ergibt, dass er/sie nicht wählbar ist.
Wie sieht die Kandidatenbestätigung bei Kirchengemeindeverbänden in Gründung aus? Jeder alte GKR für seinen Bereich oder alle GKR für alle?
Jeder (Alt-) GKR ist für die Wahl in seiner Kirchengemeinde zuständig und bis zum 31.12.2025 im Amt. Natürlich kann die Vorbereitung der Wahl in gemeinsamen Sitzungen erfolgen. Der neue GKR konstituiert sich in der ersten Januarhälfte 2026.
Müssen die Kandidatenerklärungen zum Kreiskirchenrat oder an Kreiskirchenamt gesendet werden?
Die Kandidatenerklärungen bleiben in der Kirchengemeinde. Alle Berichte und Anzeige von Problemen erfolgen an den Kreiskirchenrat. Er ist für die Beaufsichtigung der Wahl zuständig.
Wie ist die Stimmverteilung? Erhält jeder nur eine Stimme oder auch mehrere?
Auf dem Stimmzettel dürfen höchstens so viele Namen angekreuzt werden, wie Kandidaten zu wählen sind. Für jeden Kandidaten darf nur eine Stimme abgegeben werden.
Was bedeutet eine öffentliche Stimmenauszählung?
Unmittelbar nach Beendigung der gesamten Wahlhandlung (Schließung Wahllokal) erfolgt die Stimmenauszählung. Sie ist öffentlich. Gemeindeglieder können der Auszählung beiwohnen.
Wie ist das Procedere für die Wahl eines örtlichen Beirates im Kirchengemeindeverband?
Die gewählten Ältesten sind zugleich Mitglieder im örtlichen Beirat. Zusätzlich können weitere Mitglieder gewählt oder berufen werden. Die Entscheidung dazu liegt beim GKR.
In Kirchengemeindeverband: wählt die einzelne Gemeinde den gesamten GKR, oder nur "ihren" Vertreter?
In Kirchengemeindeverbänden wird grundsätzlich in Stimmbezirken gewählt, die den Kirchengemeinden entsprechen (s.o.). Die Gemeindeglieder wählen die Vertreter aus ihrer Kirchengemeinde/Stimmbezirk. Der GKR kann beschließen, auf die Bildung von Stimmbezirken zu verzichten. Dann wählen alle Gemeindeglieder alle Ältesten.
Wahlvorstand
Was passiert, wenn sich keiner/keine findet, der/die den Wahlvorstand übernimmt?
Dann kann die Wahl nicht stattfinden.
Müssen die Wahlhelfenden/der Wahlvorstand der Kirchengemeinde angehören?
In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Sie dürfen einem anderen Stimmbezirk des KGV/der Kirchengemeinde angehören.
Dürfen GKR-Kandidaten auch im Wahlvorstand sein?
Nein. In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wie viel Mitglieder muss der Wahlvorstand eines Kirchengemeindeverbands von 4 Kirchgemeinde haben?
Jeder Wahlvorstand (je Kirchengemeinde) muss mindestens 3 Mitglieder haben. Sie dürfen personenidentisch sein.
Dürfen Familienmitglieder der zur Wahl stehenden im Wahlvorstand sein?
Ja. In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Dementsprechend können auch Familienmitglieder der zur Wahl stehenden im Wahlvorstand sein.
Dürfen jetzige Mitglieder des GKR, die dann aber nicht mehr kandidieren, im Wahlvorstand sein?
Ja. In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Müssen die Mitglieder des Wahlvorstandes in der Kirche sein?
Ja. In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Dürfen die Pfarrpersonen im Wahlvorstand sein?
Ja. In den Wahlvorstand kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied berufen werden, das nicht als Kandidat in den Wahlvorschlag aufgenommen ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Ist es richtig, dass Pfarrer/die Pfarrerin nicht mehr zu Vorsitzenden des GKR gewählt werden dürfen?
Für die Wahl des Vorsitzenden sollen nur Kirchenälteste kandidieren. Kommt eine Wahl für den Vorsitz im Gemeindekirchenrat nicht zustande, so fällt der Vorsitz dem Pfarrer/der Pfarrerin zu.
Darf es in einem GKR eine Doppelspitze geben? Also nicht als Stellvertreter, sondern gleichrangig.
Zum Vorsitz kann nur eine Person gewählt werden. Die Aufgaben können aber (gleichwertig) aufgeteilt werden.
Können für die öffentlichen Bekanntmachungen auch die kommunalen Amtsblätter genutzt werden?
Im nächsten Gottesdienst und in ortsüblicher Weise wird das Wahlergebnis öffentlich bekannt gegeben und auf die Möglichkeit der Anfechtung hingewiesen. Dafür können auch kommunale Amtsblätter genutzt werden.
Welcher Pfarrer macht die Einführung der Kandidaten, wenn die Kirchengemeinde keinen eigenen Pfarrer mehr hat?
In der Regel hat jede Kirchengemeinde eine (Vakanz-)vertretung, die die Einführung übernimmt.
Welches Gelöbnis ist von den neuen GKR-Mitgliedern zu sprechen?
Die Kirchenältesten und ihre Stellvertreter werden in einem Gemeindegottesdienst in ihren Dienst eingeführt und verpflichtet. Sie werden gefragt:
„Wollt ihr euren Auftrag als Kirchenälteste im Gehorsam gegenüber Gottes Wort, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist, und in Übereinstimmung mit den geltenden Ordnungen unserer Kirche treu und gewissenhaft ausführen und darauf bedacht sein, dass das Evangelium von Jesus Christus durch die Kirche zum Heil der Welt in Wort und Tat bezeugt werde?“
Sie antworten: „Ja mit Gottes Hilfe.“
(Kirchenverfassung Artikel 26)
Sind Fortbildungen für Kirchenälteste auch spezielle für geschäftsführende GKR-Vorsitzende nach der Einführung geplant (z.B. Finanzen)?
Für Fortbildungen sind i.d.R. die Kirchenkreise zuständig. Informieren Sie sich auch unter www.gemeindedienst.de oder unter www.ehrenamt-ev.de nach weiteren Fortbildungsangeboten.