Die Gemeindekirchenratswahlen in der EKM sind in zwei Gesetzen und der dazu gehörigen Ausführungsverordnung geregelt:
- dem Gemeindekirchenratsgesetz - GKR-G
Das Gemeindekirchenratsgesetz regelt in allen Einzelheiten die Zusammensetzung des Gemeindekirchenrates, den Ablauf der Wahl, die Wahlberechtigung und vieles mehr.
Die dazugehörige Ausführungsverordnung - GKR-GAV gibt zu den einzelnen Paragrafen hilfreiche Ergänzungen.
In der Kirchenverfassung der EKM gibt es ebenfalls einige Paragraphen, die sich auf den Gemeindekirchenrat beziehen. Sie ordnen die Aufgaben des Gemeindekirchenrates in den größeren Zusammenhang der Gemeindeleitung ein und regeln grundsätzliche Fragen.
Die Rechtstexte zusammengefasst finden Sie hier: Rechtstexte (Fassung ab 1.1.2025)