Über den Gemeindebrief können Informationen aus der Kirchengemeinde an die Gemeindemitglieder transportiert werden. Der Gemeindebrief sollte als Werbeträger für die Gemeindekirchenratswahl genutzt werden.
Es bietet sich insbesondere an, u. a. durch einen Gemeindebrief auf den Wahltermin, auf die Möglichkeit der Briefwahl und auf die Abgabefrist für Kandidatenvorschläge hinzuweisen. Denkbar ist auch, dass der Gemeindebrief zur Vorstellung der Kandidaten genutzt wird.
Hier finden Sie Textbausteine zu verschiedenen Themen, die Sie für Gemeindebriefe nutzen können.
Erstmals spätestens am 9.3.2025, dann bis 18.05.2025 monatlich oder öfter wiederholt
Hinweis für GKR:
Die Mitteilung muss im Kirchenblatt für Februar/März 2025 oder für März/April 2025 erscheinen. Halten Sie in den Gottesdiensten, in denen der Wahlhinweis abgekündigt wird, eine ausreichende Anzahl des Formulars „Kandidatenvorschläge“ (www.wahlen-ekm.de/formulare - Kandidatenvorschlag) bereit, das am Ausgang ausgegeben werden kann.
Abkündigung und/oder Mitteilung im Kirchenblatt:
Im Herbst, genauer am [hier Termin einsetzen], wird in unserer Kirchengemeinde für die nächsten sechs Jahre von Ihnen, den Gemeindegliedern, ein neuer Gemeindekirchenrat gewählt. Bis zum 19. Mai 2025 haben Sie nun Gelegenheit, Wahlvorschläge einzureichen. Wenn Ihnen also jemand als gut geeignet erscheint, die Geschicke unserer Kirchengemeinde für die nächsten Jahre mitzubestimmen, sollten Sie diese Namen dem jetzigen Gemeindekirchenrat übermitteln oder selbst einen Kandidatenvorschlag ausfüllen. Das Formular erhalten Sie am Ausgang/im Gemeindebüro. Sie müssen dann noch vier Unterstützer/innen für Ihren Vorschlag finden und die Zustimmung der Kandidatin/des Kandidaten einholen. Vielleicht wollen Sie ja auch selbst kandidieren? Wir freuen uns jedenfalls, wenn Sie sich beteiligen – egal ob bei der Kandidatensuche oder als Kandidat/in!
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Mit dem Hinweis, dass jeder Auskunft erhalten kann, ob er in die Wählerliste aufgenommen worden ist
Ab Beschluss des GKR über die Kandidatenliste, spätestens am 17.05.2025 bis zum 15.06.2025
Die Mitteilung muss im Kirchenblatt für Mai/Juni 2025 oder für Juni/Juli 2025 erscheinen. Wenn Ihr Gemeindebrief im dreimonatlichen Rhythmus erscheint, nehmen Sie die Information bitte in der entsprechenden Ausgabe auf.
Im Anschluss an die Gottesdienste, in denen Sie die Wählerliste bekanntmachen, sollte jemand aus dem GKR interessierten Gemeindegliedern Auskunft darüber geben können, ob diese in die Wählerliste aufgenommen worden sind. Bitte beachten Sie, dass eine selbstständige Einsichtnahme der Gemeindeglieder aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Abkündigung:
Am [genaues Datum einsetzen] wählen wir für die nächsten sechs Jahre einen neuen Gemeindekirchenrat. Inzwischen haben wir mit Hilfe des Kreiskirchenamtes die Wählerliste erstellt, in die alle aufgenommen worden sind, die wählen dürfen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auf dieser Liste stehen, können Sie im Anschluss an den Gottesdienst darüber Auskunft bekommen. Bitte wenden Sie sich an [Namen und ggf. Ort einsetzen]. Auch können Sie im Gemeindebüro Auskunft erhalten.
Mitteilung im Kirchenblatt:
Am [genaues Datum einsetzen] wählen wir für die nächsten sechs Jahre einen neuen Gemeindekirchenrat. Inzwischen haben wir mit Hilfe des Kreiskirchenamtes die Wählerliste erstellt, in die alle aufgenommen worden sind, die wählen dürfen. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie auf dieser Liste stehen, können Sie zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros darüber Auskunft erhalten.
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- Abkündigung & Mitteilung Bekanntmachung der Aufstellung der Wählerliste - aktualisiert - (01.08.2024 / 14 KB)
Nach dem 01.08.2025, bis zum 15.09.2025
Hinweis für den GKR:
Die Mitteilung muss im Kirchenblatt für Juli/August 2025 (wenn möglich) oder für August/September 2025 erscheinen. Wenn Ihr Gemeindebrief im dreimonatlichen Rhythmus erscheint, nehmen Sie die Information bitte in der entsprechenden Ausgabe auf.
Die Kandidatenliste sollte in den Gottesdiensten, in denen Sie sie abkündigen, auch öffentlich einsehbar sein.
Geben Sie den Kandidaten außerdem die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen (im Gottesdienst oder danach bzw. auf einer eigens dafür einberufenen Gemeindeversammlung).
Abkündigung und/oder Mitteilung im Kirchenblatt:
Für die Wahl eines neuen Gemeindekirchenrates am [Datum einsetzen] haben wir inzwischen die Kandidatenliste zusammengestellt und beschlossen. Herzlichen Dank an alle, die mitgeholfen haben, Kandidaten zu finden oder die sich selbst haben aufstellen lassen. Die Kandidatenliste enthält folgende Namen: [einsetzen]. Um die Kandidaten besser kennenzulernen, haben Sie folgende Möglichkeiten: [einsetzen].
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- Abkündigung & Mitteilung Bekanntmachung der Kandidatenliste - aktualisiert - (01.08.2024 / 14 KB)
1.08.-20.09.2025, spätestens aber zwei Wochen vor dem frühesten Wahltermin
Hinweis für den GKR:
Die Mitteilung muss im Kirchenblatt für August/September 2025 oder für September/Oktober 2025 erscheinen. Wenn Ihr Gemeindebrief im dreimonatlichen Rhythmus erscheint, nehmen Sie die Information bitte in der entsprechenden Ausgabe auf.
Wenn Sie sich entschieden haben, nicht allen Gemeindegliedern Briefwahlunterlagen zuzuschicken, müssen Sie jetzt darüber informieren, wo diese Unterlagen beantragt werden können.
Am Wahltag selbst sollten Sie eine ausreichende Anzahl von Stimmzetteln am Wahlort bereithalten. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Wahlberechtigten, die vor Ort wählen wollen, ihre Briefwahlunterlagen mitbringen.
Abkündigung und/oder Mitteilung im Kirchenblatt:
Am [Datum einsetzen] wählen wir den neuen Gemeindekirchenrat. An diesem Tag können Sie in der Zeit von bis [einsetzen] in [Ort einsetzen] persönlich Ihre Stimme abgeben bzw. Ihre vorab ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben. Wir bitten Sie, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, um die ehrenamtliche Arbeit in unserer Kirchengemeinde auch in den nächsten Jahren auf eine gute Grundlage zu stellen.
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- Abkündigung & Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung von Wahltermin - aktualisiert - (01.08.2024 / 14 KB)
Im nächsten Gottesdienst oder auf andere ortsübliche Weise
Hinweis für den GKR:
Das Wahlergebnis muss im nächsten Gottesdienst nach dem Wahltag und/oder auf andere ortsübliche Weise bekanntgegeben werden. Ab dem Tag der Bekanntgabe läuft die einwöchige Anfechtungsfrist nach § 21 Absatz 2 GKR-G. Die Anfechtung kann sich dabei nur darauf beziehen, dass bei Vorbereitung und/oder Durchführung der Wahl gegen kirchliche Bestimmungen verstoßen worden ist.
Abkündigung:
Am letzten Sonntag [ggf. anderes Datum einsetzen] haben wir einen neuen Gemeindekirchenrat gewählt. Wir danken allen herzlich, die sich daran beteiligt haben. Folgende Gemeindeglieder sind zu Gemeindekirchenräten gewählt worden [Namen verlesen]. [Auch Stellvertreter haben wir wählen können, die die Kirchenältesten bei Bedarf vertreten oder bei deren Ausscheiden nachrücken können. Zu stellvertretenden Gemeindekirchenräten wurden gewählt: Namen verlesen.] Sollten Sie der Meinung sein, dass bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl formal etwas nicht korrekt vonstattengegangen ist, können Sie das innerhalb von einer Woche im Gemeindebüro anzeigen. Das gilt aber nicht, wenn Sie lieber andere Frauen und Männer gewählt gesehen hätten!
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- Abkündigung & Mitteilung Bekanntmachung des Wahlergebnisses - aktualisiert - (01.08.2024 / 14 KB)
Der Apostel Paulus schreibt im ersten Brief an die Korinther: "Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind verschiedene Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen. In einem jeden offenbart sich der Geist zum Nutzen aller." (1. Korinther 12, 4-7)
Unsere Evangelische Kirche lebt von dem Mittun und dem Engagement der Gemeindeglieder vor Ort. Im September und Oktober 2025 werden in der gesamten Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland die Gemeindekirchenräte gewählt. In unserer Gemeinde wird die Wahl am [Datum einsetzen] sein. Die Kirchenältesten leiten die Gemeinde und sie bestimmen die Mitglieder der Kreissynode. Wir alle sind gefragt, zu überlegen, als Kirchenälteste oder Kirchenältester zu kandieren. Bis zum [Datum einsetzen] können Vorschläge im Gemeindebüro/Pfarramt oder bei jetzigen Kirchenältesten in der Gemeinde eingereicht werden. Außerdem sollten wir alle im Wahlzeitraum von unserem Wahlrecht Gebrauch machen und an der Wahl teilnehmen. Wählen können übrigens alle Gemeindeglieder, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt und getauft sind. Wir sollten dem Gemeindekirchenrat durch eine hohe Wahlbeteiligung den Rücken stärken und ihm zeigen, dass wir seine Arbeit wertschätzen.
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- Textbaustein - SIE HABEN DIE WAHL - Gemeindekirchenratswahl 2025 - aktualisiert - (01.08.2024 / 13 KB)
Es sind verschiedene Gaben; aber es ist ein Geist. Und es sind verschiedene Ämter; aber es ist ein Herr. Und es sind mancherlei Kräfte; aber es ist ein Gott, der da wirkt alles in allen.
1. Korinther 12,4-6
Sie sind gefragt!
Im September und Oktober 2025 werden die Leitungen der Kirchengemeinden in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, die Gemeindekirchenräte, neu gewählt. Sie können mit darüber entscheiden, ob "die Kirche im Dorf bleibt". Sie sind gefragt! Nur wenn Menschen kandidieren, kann das Gemeindeleben erhalten und gestaltet werden.
Als Kirchenälteste oder Kirchenältester kann jedes Gemeindeglied kandidieren, das am Wahltag 16 Jahre alt ist, am Gemeindeleben teilnimmt, zum Abendmahl zugelassen ist und seit mindestens sechs Monaten in der Kirchengemeinde lebt. Bei Gemeindegliedern, die noch nicht volljährig sind, ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten anzugeben. Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen: Kirchenälteste dürfen, aber müssen nicht alt sein.
Welche Aufgaben hat ein Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat leitet die Gemeinde. Seine Stärke liegt im Zusammenspiel engagierter Christen, die sich gemeinsam für das Wohl ihrer Gemeinde engagieren wollen. Die Aufgabe der Kirchenältesten ist es, gemeinsam zu beraten, wie sich Arbeitsfelder entwickeln und wo Schwerpunkte liegen sollen.
Dazu gehören [bitte an Gemeindesituation anpassen und die Punkte, die nicht zutreffen, ablöschen]:
Haushaltsfragen - Wofür wird das Geld verwendet? Wie lassen sich Einnahmen steigern und Ausgaben senken?
Baufragen - Was steht an? Was ist mit welcher Priorität zu unternehmen?
Gemeinde-Eigentum - Was geschieht mit den Gebäuden, dem Friedhof, dem Land und Wald der Gemeinde?
Geistliches, gottesdienstliches und gemeindliches Leben - Welche Angebote gibt es? Wie werden sie gestaltet? Was kann Neues probiert werden?
Arbeit mit Kindern und Jugendlichen - Welche Angebote soll es geben?
Personalverantwortung - Wer soll Pfarrer, Kantorin, Gemeindepädagoge, Sekretärin, Küster sein? Wie wird die Arbeit der Ehrenamtlichen koordiniert?
Diakonische Arbeit - Welche Menschen brauchen Hilfe?
Öffnung der Kirche - Welche Räume können zugänglich gemacht werden?
Öffentlichkeitsarbeit - Wo und wie äußert sich die Gemeinde in der Öffentlichkeit?
Wie aufwändig ist die Mitarbeit? [bitte an Gemeindesituation anpassen]
Das hängt stark von Ihrem persönlichen Engagement ab. In der Regel trifft sich der Gemeindekirchenrat zu vier bis zehn Sitzungen im Jahr. Außerdem können die Kirchenältesten auch an Gottesdiensten und anderen Gemeindeaktivitäten mitwirken. Insgesamt werden Sie für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Was bietet Ihnen das Engagement?
Das Gemeindeleben aktiv mitzugestalten, kann vielseitig sein, manchmal vielleicht auch anstrengend. Aber die Arbeit im Team verbindet und macht Spaß. Sie werden manches Neue entdecken. Wenn Sie mögen, können Sie auch Fortbildungen besuchen. Auf jeden Fall erwartet Sie ein sinnvolles und befriedigendes Engagement.
Möchten Sie kandidieren?
Bitte melden Sie sich im Pfarramt. Sie sind herzlich willkommen!
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- Textbaustein - SIE SIND GEFRAGT - aktualisiert - (01.08.2024 / 15 KB)
Die Gemeindekirchenratswahl in diesem Jahr wird in unserer Kirchengemeinde als Briefwahl durchgeführt. Unsere Erfahrungen bei der letzten Wahl haben gezeigt, dass dies die Wahlbeteiligung erhöht. Alle Wahlberechtigten erhalten also aus dem Gemeindebüro/Pfarramt die erforderlichen Briefwahlunterlagen. Das sind ein Briefwahlschein, ein Stimmzettel, ein Stimmzettelumschlag und ein Briefumschlag. Außerdem bekommen Sie eine Bestätigung, dass Sie in der Wählerliste stehen.
Was müssen Sie tun?
Schritt 1: Sie kreuzen auf dem Stimmzettel Ihre Kandidaten an und legen ihn in den Stimmzettelumschlag. (Bitte vorher eine auf dem Stimmzettel notierte Adresse des Wahlbriefkastens notieren.)
Schritt 2: Auf dem Briefwahlschein bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift, dass Sie den Stimmzettel selbst ausgefüllt haben, und stecken den Wahlschein mit dem Stimmzettelumschlag in den Briefumschlag, den Sie bitte verschließen.
Schritt 3: Nun müssen Sie noch sicherstellen, dass Ihr Wahlbrief spätestens bis zum Ende der Stimmabgabe am Wahltag beim Wahlvorstand eingeht. Dazu nutzen Sie die auf dem Stimmzettel angegebenen Wahlbriefkästen oder Gemeindebüro/Pfarramt und geben ihn dort ab oder schicken den Wahlbrief an eine dieser Adressen.
Am eigentlichen Wahltag, der vom Gemeindekirchenrat festgelegt worden ist, am [hier Datum einsetzen], können Sie selbstverständlich auch vor Ort wählen: [Zeit und Ort angeben].
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- Textbaustein - Wie funktioniert die Briefwahl - aktualisiert - (01.08.2024 / 14 KB)
Natürlich ist es wünschenswert, dass sich mehr Kandidatinnen und Kandidaten für die Gemeindekirchenratswahl finden, als Plätze zur Verfügung stehen, damit es eine richtige Wahl ist und Sie als Gemeindeglieder gleichzeitig eine Auswahl haben. Aber nicht immer ist das so. Vor allem in kleineren Gemeinden ist das manchmal nicht möglich und alle Beteiligten sind froh, wenn für alle zu vergebenden Plätze überhaupt genügend Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden. Das ist kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken. Wir bilden schließlich keine Fraktionen, die auf der Suche nach Mehrheiten sind, sondern wollen in der nächsten Legislaturperiode alle gemeinsam an einem Strang zum Besten der Kirchengemeinde ziehen. Hier werden zwei „Abgestimmte“ oft dringender gebraucht als ein Nicht-Gewählter. Wir sollten froh und dankbar darüber sein, wenn Ehrenamtliche ihre Zeit der Kirchengemeinde zur Verfügung stellen!
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- Textbaustein - 5 Kandidaten für 5 Plätze - aktualisiert - (01.08.2024 / 12 KB)
Die Emmausjünger gehen miteinander und redeten, erzählt uns das Lukasevangelium. Als sich der auferstandene Jesus zu ihnen gesellt, erkennen sie ihn nicht. Erst als Jesus am Abend das Brot bricht und kurz bevor er aus ihrer Runde wieder entschwindet, erkennen sie ihn. Das können Sie im 24. Kapitel des Lukasevangeliums nachlesen. Miteinander eine Wegstrecke gehen und reden und entscheiden und hoffentlich im Rückblick merken, dass Jesus dabei war – auch so könnte man die Arbeit des Gemeindekirchenrates beschreiben. Miteinander unterwegs sein und Verantwortung übernehmen und sich gleichzeitig getragen und gehalten wissen von dem, der immer mit uns geht, selbst wenn wir es nicht bemerken.
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- Textbaustein - biblischer Impuls - aktualisiert - (01.08.2024 / 12 KB)